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SachverständigeDer Begriff “Sachverständiger” bezeichnet eine Person, die unabhängig und unparteiisch sachkundig Gutachten erstellt. Die deutsche Gesetzgebung schützt diese Bezeichnung zwar nicht, sieht aber eine öffentliche Betsllung vor, um Experten von weniger qualifizierten Gutachtern abzuheben. Um ein wirklich neutrales und stichhaltiges Gutachten zu erhalten,
das von allen beteiligten Parteien anerkannt werden kann, wird ein vertrauenswürdiger und erfahrener Sachverständiger benötigt. Wir arbeiten als Vertragspartner der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT). Unabhängig und unparteiisch
Schnell ist es passiert: ein Auffahrunfall mit Blechschaden. Dem Schock folgen schon bald die Fragen. Wie geht es weiter? Was geschieht mit meinem Wagen? Welche Kosten kommen auf mich zu? Der Geschädigte hat sehr viele Rechte, die er aber oft aus Unwissenheit nicht wahrnimmt. Zu diesen Rechten gehört z.B. die freie Wahl eines unabhängigen Gutachters, die Wahl einer Vertrauenswerkstatt, die Instandsetzung des geschädigten
Fahrzeugs nach Hersteller-Richtlinien, die Beratung durch einen Rechtsanwalt und die technische Prüfung eines Ersatzfahrzeuges. Entscheidet sich der Geschädigte seinen Schaden von einem Gutachter der gegnerischen Versicherung schätzen zu lassen, hat er sein Recht, einen unabhängigen Sachverständigen auszuwählen verwirkt. Vor- oder Nachteile, die Schadenhöhe von der gleichen Institution bestimmen zu lassen, die anschließend auch für die Gesamtkosten aufkommen muß, bleiben an dieser Stelle
unkommentiert! Auch die Sorge, so ein Gutachten würde ebenfalls weitere Kosten aufwerfen, ist unbegründet. Diese Kosten sind Bestandteil des Gesamtschadens, den die Versicherung des Unfallverursachers zusätzlich tragen muss. | |